Vermieterbescheinigung ab dem 1. November 2015!

Sehr geehrte Wohnraumanbieter,

mit dem 1.11.2015 tritt bundesweit ein einheitliches Meldegesetz in Kraft. Sie als Wohnraumgeber sind ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, bei der ordnungsgemäßen An- und Abmeldung des Mieters beim Einwohnermeldeamt mitzuwirken. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier auf unserer Website.

 

Ihr Team von der Mietwohnzentrale :-)

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